Siehe Grundlagen
Nach Aufruf des Luftschutzes bei Kriegsbeginn im September 1939 durften Sirenen nur noch und ausschließlich für den Luftschutz benutzt werden. Jede anderweitige Verwendung von Sirenen auch für den Feueralarm wurden verboten. Damit sollte die Wirksamkeit des Alarmmittels ganz besonders herausgestellt werden.
Zunächst bestanden die Signale Fliegeralarm und Entwarnung. Die ursprüngliche Dauer des einzelnen Signals war auf 2 Minuten festgelegt. Schon nach den ersten Alarmen im begonnenen Krieg ergab, daß die 2 Minuten als zu lang empfunden wurden. Das 2-minutenlange Anhalten des Heulens der Sirene machte die Leute wahnsinnig nervös, aufgeregt und eine Hysterie verbreitete sich. Das Reichsluftfahrtministerium ordnete deswegen an, dass die Alarmzeit auf 1 Minute begrenzt wird.
Signal | Bedeutung | Verhaltensregel |
---|---|---|
![]() | Fliegeralarm | Warnung vor Luftangriffen oder Fernwaffenbeschuss. Schutzräume aufsuchen, Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten. |
![]() | Entwarnung | Aufhebung aller Warnungen. |
In diesem Jahr musste in der Frage der Alarmierung eine Erweiterung eingeführt werden, da die Fliegertätigkeit von Feindmaschinen über dem Reichsgebiet so zunahm, dass durch die häufigen Alarmierungen Betriebsunterbrechungen und Störungen im gesamten Ablauf der Rüstung eintraten. Ab September 1942 wurde am Tage (ab 07. Dezember 1942 auch in der Nacht) ein neues Sirenensignal eingeführt, das sich Öffentliche Luftwarnung (ÖLW) nannte. Kurze Zeit später wurde ein weiteres Signal eingeführt, nämlich Vorentwarnung und im September 1944 schließlich Akute Luftgefahr.
Damit ergab sich eine Vielzahl von Signalen, die im Dezember 1944 ihren Höhepunkt erreichte:
Signal | Bedeutung | Verhaltensregel |
---|---|---|
![]() | Öffentliche Luftwarnung | Da nur wenige Feindflugzeuge im Anflug sind, besteht nur eine relativ geringe Gefahr. Öffentliches Leben, Wirtschaft und Verkehr gehen ungehindert weiter. Erhöhte Aufmerksamkeit ist jedoch aufgrund von Flakfeuer und möglicherweise einzelnen Bombenabwürfen geboten. |
![]() | Fliegeralarm | Es sind viele Feindflugzeuge im Anflug, da diese jedoch noch abdrehen oder nur über den betroffenen Ort hinwegfliegen können besteht keine unmittelbare Gefahr. Es ist nicht mehr Pflicht bei Fliegeralarm sofort die Schutzräume aufzusuchen. Man muss sich jedoch so verhalten, dass jederzeit kurzfristig die Schutzräume erreicht werden können. Öffentliches Leben, Wirtschaft und Verkehr gehen eingeschränkt weiter. |
![]() | Akute Luftgefahr | Es besteht Schutzraumpflicht da bereits Zielmarkierungen über dem betroffenen Ort zu sehen sind, bzw. erste Bomben fallen. Öffentliches Leben, Wirtschaft und Verkehr kommen zum Stillstand. |
![]() | Vorentwarnung | Luftschutzmäßiges Verhalten ist nicht mehr unbedingt erforderlich. Öffentliches Leben, Wirtschaft und Verkehr nehmen sofort wieder ihre Tätigkeit uneingeschränkt auf. |
![]() | Entwarnung | Aufhebung aller Warnungen. |
Mit Aufbau des Warndienstes und des Sirenenwarnnetzes wurden auch deutschlandweit einheitliche Sirenensignale eingeführt. Diese waren:
Signal | Bedeutung | Verhaltensregel |
---|---|---|
Signale in Friedenszeiten | ||
![]() | Feueralarm | Dient ausschließlich zur Alarmierung der Feuerwehr bzw. weiterer Hilfskräfte. Hat für die Zivilbevölkerung keine Bedeutung. |
![]() | Katastrophenalarm | Auf Grund eines Schadensereignisses wird im betroffenen Gebiet Katastrophenalarm ausgelöst. Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten. |
![]() | Warnung der Bevölkerung | Eine akute Gefahr droht. Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten. |
Signale im Verteidigungsfall | ||
![]() | Luftalarm | Warnung vor Luftangriffen oder Fernwaffenbeschuss. Schutzräume aufsuchen, Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten. |
![]() | ABC-Alarm | Warnung vor Radioaktiver Strahlung bzw. Niederschlag, biologischen oder chemischen Gefahren. Schutzräume aufsuchen, Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten. |
![]() | Entwarnung | Aufhebung aller Warnungen. |
Mitte 1970 entschloss man sich, aufgrund von Verwechslungsgefahren das Signal Katastrophenalarm zu streichen. An seiner Stelle sollte ab diesem Zeitpunkt nur noch das Signal Warnung der Bevölkerung genutzt werden.
Signal | Bedeutung | Verhaltensregel |
---|---|---|
Signale in Friedenszeiten | ||
![]() | Feueralarm | Dient ausschließlich zur Alarmierung der Feuerwehr bzw. weiterer Hilfskräfte. Hat für die Zivilbevölkerung keine Bedeutung. |
![]() | Warnung der Bevölkerung | Ein Schadensereignis ist eingetreten oder eine akute Gefahr droht. Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten. |
Signale im Verteidigungsfall | ||
![]() | Luftalarm | Warnung vor Luftangriffen oder Fernwaffenbeschuss. Schutzräume aufsuchen, Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten. |
![]() | ABC-Alarm | Warnung vor Radioaktiver Strahlung bzw. Niederschlag, biologischen oder chemischen Gefahren. Schutzräume aufsuchen, Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten. |
![]() | Entwarnung | Aufhebung aller Warnungen. |
Nach der Auflösung des Warndienstes und der Übergabe der Aufgaben zur Warnung der Bevölkerung an die Kommunen, gibt es keine einheitlichen Sirenensignale in Deutschland mehr. Auch das Sirenennetz ist so massiv geschrumpft, dass eine flächendeckende Alarmierung der Bevölkerung nicht mehr gewährleistet ist. Dass es jemals wieder einen Verteidigungsfall geben wird, schließen die Politiker auch aus. Somit werden die übriggebliebenen kommunalen Sirenen nun hauptsächlich für eigene Zwecke, in erster Linie zur Alarmierung der örtlichen Feuerwehr verwendet. Auf Grund technischer Gegebenheiten und der gewachsenen Gewohnheit und Akzeptanz wird hier das bekannte Signal für den Feueralarm beibehalten.
Seit einigen Jahren rückt die Warnung der Bevölkerung durch Naturkatastrophen und Terroranschläge wieder in den Vordergrund. Viele Kommunen rüsten ihr Sirenennetz nun wieder auf, bzw. rüsten die erhaltenen Sirenen zur Auslösung des Signals Warnung der Bevölkerung nach.
Neben diesen beiden übernommenen Sirenensignalen gibt es bisher nur wenige bekannte Ausnahmen, bei denen Sirenensignale umdefiniert wurden oder eine andere Bedeutung erhielten. Anzustreben ist allerdings, dass in Zukunft deutschlandweit wieder einheitliche Sirenensignale genutzt werden.
Die aktuell genutzten Signale sind:
Signal | Bedeutung | Verhaltensregel |
---|---|---|
![]() | Feueralarm | Dient ausschließlich zur Alarmierung der Feuerwehr bzw. weiterer Hilfskräfte. Hat für die Zivilbevölkerung keine Bedeutung. |
![]() | Warnung der Bevölkerung | Ein Schadensereignis ist eingetreten oder eine akute Gefahr droht. Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten. |
Siehe auch: Bundesweiter Probealarm
Zu Zeiten des Warndienstes, also zwischen ca. 1950 und 1990 wurden bundesweit einheitliche, halbjährlich stattfindende Probealarme durchgeführt. Bei diesen Probealarmen wurden immer mehrere existierende Signale getestet. In den meisten Fällen wurden die Probealarme mit dem Signal Entwarnung begonnen und auch beendet.
Ein Beispiel eines solchen Probealarms:
Mittwoch, 28. September 1988 | ||
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10:05 Uhr | ![]() | Entwarnung |
10:09 Uhr | ![]() | ABC-Alarm |
10:13 Uhr | ![]() | Entwarnung |
Nach 1992 fiel auch der Probealarm in die Zuständigkeit der Kommunen, die diesen entweder gar nicht mehr durchführten, oder wieder Technik bedingt nur auf den Feueralarm zurückgreifen konnten bzw. nach einer Nachrüstung der Technik auch auf die Warnung der Bevölkerung. In vielen Kommunen gibt es heute wieder Probealarme. Abstand zwischen den Probealarmen und Wochentage, sowie das Sirenensignal variieren.
Eine sehr weit verbreitete Variante ist diese:
Monatlicher Probealarm, 1. Samstag im Monat | ||
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12:00 Uhr | ![]() | Feueralarm |
Viele Sirenen bzw. Fernwirkempfänger neuerer Bauart bieten auch die Möglichkeit bei einem Probealarm kein existierendes Signal zu geben, sondern ein spezielles Probealarm-Signal. Dieses Signal ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich definiert. Bei elektronischen Sirenen ist auch ein komplett stiller Probealarm möglich, bei dem nur die Elektronik überprüft wird.
Ein durchaus öfter anzutreffender Probealarm ist dieser hier:
Monatlicher Probealarm, 1. Samstag im Monat | ||
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12:00 Uhr | ![]() | Probealarm |
Nach Gründung der DDR am 07. Oktober 1949, wurde auch hier ein Zivilschutz ins Leben gerufen und ein Sirenennetz aufgebaut. Die Sirenensignale waren wie folgt:
Signal | Bedeutung | Verhaltensregel |
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![]() | Warnung der Bevölkerung | unverzüglich Rundfunk/Fernsehen abhören |
![]() | Feueralarm | Verlassen der Arbeitsplätze am gefährdeten Ort, Alarmierung Feuerwehr und Löschkräfte, Sammeln im Sammelraum und Vollzähligkeitskontrolle, mögliche Brandbekämpfungs- und Rettungsmaßnahmen einleiten, weitere Handlungen lt. Weisung |
![]() | Katastrophenalarm | Erfüllung von Aufgaben lt. zentraler Weisungen, Zivilverteidigung und Spezialkräfte in Bereitschaft setzen, Technik bereitstellen |
![]() | Luftalarm bzw. Strahlenalarm | Produktion havarielos abfahren und abschalten, alle Gebäudeöffnungen schließen, Haupt-, Gas- Wasserhahn schließen, elektrische Verbraucher abschalten, geschützte Unterbringung aufsuchen |
![]() | Chemischer Alarm | Schutzräume aufsuchen und dicht verschließen, Luftfilteranlage auf Schutzluft schalten oder Schutzbekleidung anlegen, Rundfunk/Fernsehen abhören |
![]() | Entwarnung | geschützte Unterbringung nur auf Weisung verlassen, Anordnungen der Verantwortlichen befolgen, Aufnahme der Produktion auf Weisung |
Nach der Wiedervereinigung unterstand der Zivilschutz der ehemaligen DDR nun dem Bundesamt für Zivilschutz der Bundesrepublik. Zwar wurden die neuen Bundesländer nicht mehr an das deutsche Warnnetz angeschlossen, doch galten nun auch dort die einheitlichen Sirenensignale.
Ähnlich wie in Westdeutschland, haben sich seit dem Ende des Warndienstes die beiden Signale Feueralarm und Warnung der Bevölkerung durchgesetzt. Aus technischen Gründen werden aber viele der alten Sirenen noch mit den bekannten Taktzeiten der ehemaligen DDR betrieben.
Signal | Bedeutung | Verhaltensregel |
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![]() | Feueralarm | |
![]() | Warnung der Bevölkerung |
Geprobt wurden die Sirenen in der gesamten DDR jeden Mittwoch um 13 Uhr mit dem Signal „Feueralarm“.
Signal | Bedeutung | Verhaltensregel |
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![]() | Allgemeiner Alarm | |
![]() | C-Alarm | |
![]() | Strahlenalarm | |
![]() | Wasseralarm |
Zur Vereinfachung der Sirenensignale wurden zum 01. Januar 2004 die beiden Signale C-Alarm und Strahlenalarm gestrichen. Jede Gefahr wird nun mit dem Allgemeiner Alarm|Allgemeinen Alarm signalisiert.
Signal | Bedeutung | Verhaltensregel |
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![]() | Allgemeiner Alarm | |
![]() | Wasseralarm |
In der Schweiz gibt es jährlich einen gesamtschweizer Probealarm, bei dem beide Sirenensignale getestet werden. Der [grundlagen:sirenensignale:warnung_der_bevoelkerung||Allgemeine Alarm]] wird allerdings zur Verdeutlichung des Probealarms nicht nach 2 Minuten wiederholt.
Beispiel für einen solchen Probealarm:
Mittwoch, 01. Februar 2012 | ||
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13:30 Uhr | ![]() | Allgemeiner Alarm |
14:15 Uhr | ![]() | Wasseralarm |